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MünzenBeitrag: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
[ Antworten ] [ Regeln ]
Beobachter
Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Kann es sein, dass Verkäufer bei ihren eigenen Auktionen mitbieten?

Wenn ja, warum?

Ist dies legitim?

Entspricht dies den (Grund-)Regeln bei Auktionen und denen von MA?

Wer interessante Beobachtungen gemacht hat, bitte hier reinschreiben!

Wird der deswegen höhere Verkaufspreis erstattet vom Verkäufer? Hat man Anspruch auf Erstattung der Differenz wegen Selbstgebot(en)?

Viele Grüße!

Alles Gute!

Reginald Roisenbourg
29.05.22 - 09:54
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Natürlich gibt es das. Damit steigt der Preis des Artikels. Und die Münze wird zu einem höheren Preis verkauft. Es bieten immer Freunde, Verwandte,andere Händler und Kollegen legitim bei den eignen Auktionen mit. Münzen haben einen Preis und ihr Verkauf kostet Gebühren. Niemand setzt eine Münze in eine Auktion, um anderen Käufern ein Geschenk zu machen. Wer glaubt, wenn eine wertige Münze für 1 Euro gestartet wird, dann kann er sie auch für 1 Euro bekommen, der ist wohl ein Träumer aus einer anderen Welt.

Daniel
03.10.22 - 14:12
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Ja, nicht unbedingt für ein Euro, aber zumindest für den Betrag, für den die Auktion regulär zu Ende ging. Aber falls dann der/die Verkäufer/in oder einer seiner/ihrer weiteren Profilbieter (er/sie selbst, Freunde, Verwandte, andere Händler) es mal verpasst haben rechtzeitig zu dem Betrag X hoch zu bieten und die Ware regulär etwas günstiger ersteigert wurde, müsste man aber zumindest zu dem regulären Endpreis die Ware verkaufen - und nicht fälschlich behaupten, dass der Artikel zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde. Wenn man zwischendurch "anderweitig" verkauft, muss man bei MA die Auktion regulär stornieren. Lässt man die Auktion aber zu Ende laufen, muss man zu dem erzielten Endpreis verkaufen. Aber zu behaupten, dass der etwas günstiger regulär ersteigerte Artikel ggf. zu 95% vom Materialpreis, dann schon "versehentlich" verkauft wurde - dieser aber dann nach Wochen exakt mit den gleich "Beschädigungsmerkmalen" nochmals versteigert wird, obwohl dieser günstiger regulär ersteigerte Artikel doch schon "versehentlich" verkauft war, ist doch etwas merkwürdig und mit "Kaufmannsehre" weniger vereinbar!

Zufall
10.03.23 - 14:00
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
@Beobachter

Leider kommt das vor, aktuell ganz offensichtlich mit Klarnamen.
Ist aber hier wie auch bei eBay laut AGB nicht erlaubt.
Die Gesetzeslage ist klar geregelt und hat Daniel vor mir angesprochen,unter Umständen auch Schadensersatzanspruch
bitte ergoogeln, es gibt einschlägige Kommentare zum Thema.

Weiterer Beobachter
14.03.23 - 02:01
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Ja, leider scheint das vorzukommen. Und wenn man das dann konkret anspricht und dann vom betroffenen Händler dann sogar die Zusage erhält, dass man die regulär ersteigerte Ware zum ersteigerten Preis Tage oder Wochen später erhalten würde, da die gleiche Ware wieder "reinkommen würde" oder er diese "mehrmals habe", da er den bzw. die Artikel "versehentlich parallel anderweitig bereits verkauft habe" und vergessen habe, die laufenden Auktionen Stunden oder Minuten vor Auktionsende zu stornieren (, was eigentlich nicht gemäß der Regeln einer Auktion ist oder ? ggf. es ggf. verpasst hat, erneut mit ? dem Zweit-, Dritt- oder Viertprofil zu bebieten, um ggf. den Wunsch-Mindestpreis zu erhalten) und man in den Folgetagen und -wochen leider feststellen muss, dass der Händler, der diese Versprechen abgegeben hat, dann diese "erneut reingekommenen" oder "mehrfach vorhandenen Artikel" aber dann nicht wie versprochen zu dem Ersteigerungspreis an den regulären Ersteigerer abgibt oder zumindest vorrangig dem regulären Gewinner einer regulär abgelaufenen Auktion anbietet, ist das mehr als enttäuschend und wohl entgegen einer (zu vermutenden) "Händlerehre" zu interpretieren - umso mehr, wenn man dann diese Artikel mehrfach wieder bei Auktionen bei dem gleichen Händler bei Auktionen vorfindet, ohne dass man von dem Händler, der ja von seinem "Versprechen" oder "(Kaufmanns)-Ehrenwort" Kenntnis hat, vor dem erneuten Einstellen und dem Versteigern an alle, dem rechtmäßigen Ersteigerer den/die Artikel anbietet.
Wenn man das dann anspricht und zufällig ein guter Freund die Artikel ersteigert, die man von dem Händler gemäß seinem Versprechen hätte vorrangig angeboten bekommen müssen und man somit sogar eine umfassende "Beweislage" hat, die sogar rechtliche Relevanz haben könnte, wird man als Ersteigerer ggf. sogar gesperrt. Ja, ist leider enttäuschend ..., was manche unter Zusagen und Versprechen verstehen ... aber leider ist das in der Politik der Länder und der Mächtigen der Welt kaum anders ...
Manche erinnern sich nicht an ihre Versprechen und Zusagen ... Traurig, aber leider ist das manchmal so.
Aber man kann sich ja bessern und Versprechen nachholen ... Man muss auf sein Herz hören, dann wird alles gut. Von daher:
Herzliche Grüße an alle hier!

Zufall
14.03.23 - 09:05
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
@ weiterer Beobachter

Melden Sie Ihre Erfahrungen doch Mal an den Website Betreiber MA!

Weiterer Beobachter
14.03.23 - 13:56
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Habe ich! Das interessiert offenbar nicht! Sofern es ein guter Kunde ist, der immer 2-4% pro Auktion an Provision abwirft, wird geäußert, dass dies normal sei und es doch alle so machen würden, um auf den jeweiligen erhofften Mindestpreis zu kommen. Naja, wozu gibt es dann AGB? Ich kaufe jetzt fast nur noch bei Händlern bei gold.de oder bei solchen, die ich hier persönlich kenne.
Es gibt ein Urteil beim Bundesgerichtshof, wo ein Porsche bei ebay den Zuschlag weit unter "Erwartungspreis" bekommen hat. Obwohl auch dieser Anbieter den Porsche dann nicht zu diesem Aktionsend-Preis verkaufen wollte, hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass der Verkäufer den Porsche zu diesem Preis des Ebay-Zuschlags an den Ersteigerer verkaufen muss.
Der Sinn und Reiz von Auktionen gemäß BGH sei ja gerade für einen Artikel einen besonders hohen oder niedrigen Preis erzielen zu können. Sich dann aus der Verantwortung stehlen zu wollen, dass der Aktionsendpreis des Artikels nicht den Wert wiedergebe, sei gemäß BGH nicht von Bedeutung, wenn die Auktion regulär zu Ende gegangen ist.

Hier halten sich die Händler mehrfach nicht daran. Mir ist dies hier in mindestens 8 Fällen passiert. Die Händler haben sich bis heute nicht entschuldigt oder mir den/die Artikel zu den jeweiligen Zuschlagspreisen oder überhaupt angeboten, obwohl diese Artikel mehrfach danach wieder versteigert wurden - zum Teil in Serie mit Falschangaben zu Gewicht und Feinheit. Es kommt überzufällig häufig vor, dass zu hohe (Fein-)Gewichte bei den Münzen angegeben werden oder spätere Jahrgänge dergleichen Münzserie, die einen geringeren Feingehalt haben als frühere Jahrgänge unter die Münzen mit dem höheren Feingehalt "gemischt" werden. Manche erkennen den Fehler an, manche nicht. Die, die ihre Fehler nicht anerkennen, sperren dann teilweise den Kunden, damit die Thematik zumindest auf MA nicht mehr erörtert wird. Schade, ich hätte da mehr Fairness erwartet. Deshalb, man sollte ggf. besser weniger bieten, damit der Schaden und Aufwand gering bleibt oder direkt beim Händler oder Sammler vor Ort kaufen. Wie man auf der Forum-Seite "Luxemburg-Dealer", die zuvor "Betrüger bei MA?" hieß, lesen kann, ist im Endeffekt niemand interessiert, der Sache mit Nachdruck nachzugehen. Auch "Reginald", der hier auf dieser Seite oben einen Kommentar geschrieben hat, hat eine sehr interessante E-Mail-Adresse. Nun gut, man muss ja nicht hier mitbieten. Ist jedem frei überlassen, aber, dass solche massiven Verfehlungen wie ein Kavaliersdelikt behandelt werden, ist schon bemerkenswert. Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls dazu letztinstanzlich geurteilt, von daher sind diese Händler klar im Unrecht. Offenbar ziehen Sie es vor, Kunden zu verlieren und/oder zu sperren als die Angelegenheiten aufzuklären und fair zu regeln. Ich habe alles dokumentiert und die Beweise gesichert, aber die Händler denken wohl, dass man bei Beträgen von 20-300 Euro Verlust nicht gleich das Gericht oder den Staatsanwalt bemüht. Wie gesagt, diejenigen, die diese Fehler gemacht haben, können ihre Fehler aus eigenen Stücken immer noch beheben ... aber offenbar ist das für diese Händler zur Routine geworden, dass dann eben bei zu niedrigem Endpreis der Artikel zufällig -während die Auktion noch lief- anderweitig verkauft wurde. Die Zufälle häufen sich! Herzliche Grüße

Tom
14.03.23 - 14:06
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
@ Zufall

Welche "aktuellen Auktionen mit Klarnamen" meinen Sie? Bitte die Auktionsnummern angeben. Die Bieter-Listen könnten interessant sein.

Frank
14.03.23 - 14:14
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Wer oft mitbietet, erkennt die Bieternamen bei den jeweiligen, die nur bis unter Materialwert oder bis knapp unter Sammlerwert bieten und dann nicht mehr weiterbieten, so dass das Folgegebot noch attraktiv genug ist, dass überboten wird.
Wenn nicht überboten wird, erscheint der Artikel überzufällig häufig Wochen oder Monate später erneut auf und hat die gleichen typischen Merkmale oder Beschädigungen. Zufälle gibt es immer wieder!

Zufall
14.03.23 - 22:13
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Das BGH Urteil zum Porsche bei eBay kenne ich.

Wer die beendeten Top Auktionen vom Wochenende schaut, bzw. mitverfolgt hatte, wurde aufmerksam. Auktionen liefen zum Teil mit einem Gebot aus.

WE-Analytiker
16.03.23 - 00:51
Re: Bieten Verkäufer bei den eigenen Auktionen mit?
Ist bekannt. :)
Ist aber im Vergleich harmlos.

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